Frage:
Darf das Jugendamt selbständig den Umgang festlegen?
Antwort:
Nein. Den Umgang festlegen dürfen die sorgeberechtigten leiblichen Eltern oder der Vormund. Nicht das Jugendamt. Wobei ich damit die Fachabteilung meine, nicht das Jugendamt als Vormund. Ist man mit der Umgangsbestimmung nicht einverstanden, kann sich jede beteiligte Person, also auch die Pflegeeltern, an das Amtsgericht wenden. Es empfiehlt sich aber, zunächst mit Hilfe des Jugendamtes im Hilfeplangespräch eine einvernehmliche Lösung zu finden. Pflegeeltern können dabei zu nichts verpflichtet werden. Fahrten zum Treffpunkt, Übernahme von Kosten oder die Begleitung sind rein freiwillige Leistungen. Die Kommunikation, also Absprachen, Verschiebungen oder inhaltlicher Austausch sollte ausschließlich über das Jugendamt laufen. Niemals direkt zwischen Pflegeeltern und leiblichen Eltern.


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