Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Das Kind war 15 Wochen alt. Die Pflegemutter hatte es vor dem Gerichtstermin auf dem Arm. Der Richter wollte es sehen. Als die leibliche Mutter, die das Kind seit der Geburt nicht gesehen hatte kam, gab die Pflegemutter ihr das Kind in den Arm. Das Kind lächelte. Sehen sie, sagte später der Anwalt der leiblichen Mutter im Termin, das Kind habe gelächelt, als es (endlich) seine echte Mutter sah. Zum Glück war die Verfahrensbeiständin auf Zack. Das sei Blödsinn. Das Kind habe gelächelt, weil seine Pflegemama es der leiblichen Mutter übergeben habe. Das mache ihre Mama sicherlich nur bei „guten“ Menschen. Darum habe es gelächelt.