Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Flurfunk. Auf dem Gerichtsflur trifft sich 15 Minuten vor Verhandlungsbeginn alles was Rang und Namen hat: Leibliche Eltern, Jugendamt, Vormund, Verfahrensbeistand, Anwälte – manchmal auch noch das Kind. Hier sollte man als Pflegeeltern genau darauf achten, wo man steht und mit wem man sich unterhält, mit wem man sich nicht unterhält, mit wem man lustige Geschichten austauscht oder in wessen Nähe man steht oder nicht steht. Denn hier werden oft erste Eindrücke und Meinungen (unverrückbar) erfunden. Jugendamtsmitarbeiter, die sich sofort um die leiblichen Eltern scharren, zeigen deutlich, wie sie denken. Verfahrensbeistände, die sich allzu offensichtlich mit den Pflegeeltern gut verstehen, werden von den leiblichen Eltern nicht mehr ernst genommen. Am besten hält man sich als Pflegeeltern ein wenig abseits vom Trubel, versteckt sich mit seinem Anwalt um die Ecke und bereitet sich in Ruhe vor. Wobei man unbedingt höflich und freundlich daherkommen sollte. Händeschütteln oder ein freundliches Guten Morgen schaffen viele nicht – als Pflegeeltern sollte man das können.

Körperspannung. Im Gerichtssaal wird man beobachtet. Offensichtlich oder versteckt. Gesten, Worte, Geräusche oder Bewegungen werden vom Richter, vom Verfahrensbeistand oder dem Anwalt der Gegenseite bemerkt – und oft (laienhaft psychologisch) bewertet. Darum gilt ein absolutes Augenrollen- und Tuschelverbot. Auch das über den Tisch lehnen, das Erheben des Zeigefingers oder das laute „Das stimmt nicht!“ rufen sind verboten. Am Besten bleibt man unbeweglich sitzen, tuschelt weder mit Ehemann noch mit dem Anwalt, lässt die anderen ausreden, auch wenn diese wirklich „dummes Zeug“ reden und wartet auf seinen eigenen Auftritt. Wenn man das ohne viel unsachliche Kritik mit dem Schwerpunkt der reinen Beschreibung des Kindes und der Situation hinbekommt, hat man alles richtig gemacht.

Als erstes reden. Irgendwann richtet der Richter oder die Richterin das Wort an die Pflegeeltern: „Wie ist denn die Situation aktuell?“. Das ist der Moment, wo Pflegeeltern zugehört wird, wo sie ihre 15 Minuten haben, um der Runde die wichtigsten Botschaften zu übermitteln. Darauf sollte man vorbereitet sein: Kurzer Text, freie Rede, keine Beschimpfungen, kein Meckern über die Vergangenheit, kindzentriert. Wichtig ist vor allem, nicht zu bewerten. Das will der Richter selbst. Er will „nur“ Beschreibungen, ohne Wieso und Weshalb. Anfangen sollte stets ein Pflegelternteil, nicht der Anwalt. Das wirkt deutlich authentischer. Die Pflegeeltern sollten nacheinander sprechen, sich nicht ins Wort fallen und nicht streiten. Das sollte vorher abgesprochen werden. Du oder Sie.