Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Der Pflegemutter wurde vorgeworfen, sich vom Pflegekind „Mama“ nennen zu lassen. Diese erwiderte, dass das Kind sich das selbst ausgesucht habe. Das ließ das Jugendamt nicht gelten. Das Kind habe extrem schlechte Erfahrungen mit der leiblichen Mutter gemacht. Darum verbinde es mit allen Personen, die sich ihr als Mutter präsentierten, negative Gefühle. Es sei nicht „mutterfähig“. Die Pflegemutter müsse unbedingt zeigen, dass es das Kind zwar liebhabe aber nicht seine Mutter sei.