Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Das Kind litt unter den Folgen eines Schütteltraumas. Hörprobleme, Hämatome an beiden Augen, Narben im Gesicht. Im Krankenhaus wurden darüber hinaus alte Narben und alte Knochenbrüche festgestellt. Es wurde umgehend, im Alter von einem Jahr, aus der leiblichen Familie herausgenommen und in eine Pflegefamilie gegeben. Dort ging es ihm gut. Kurz darauf beantragten die leiblichen Eltern Umgang. Das Gericht holte ein Gutachten ein. Ergebnis: Umgang geht gar nicht. Das Kind erinnert sich emotional an die erlittene Misshandlung, außerdem werde er durch die leiblichen Eltern in den Umgangskontakten verunsichert und irritiert. Verfahrensbeiständin und Jugendamt schlossen sich dem Antrag auf Umgangsausschluss an. Zwei Tage später kam der Beschluss: Umgangsausschluss für 12 Monate. Jetzt traf man sich beim Oberlandesgericht wieder. Frage des Gerichts: Haben Sie das Gutachten gelesen und die Ratschläge der Sachverständigen (Therapie, Erziehungsberatung, Antigewalttraining) umgesetzt? Antwort: Nein. Das stimme alles nicht. Das blaue Auge sei ein Unfall gewesen. Ihr Anwalt ergänzte: Auch wenn das Kind punktuell negative Erfahrungen im Haushalt der leiblichen Eltern gemacht habe, könne man nicht den Umgang aussetzen. Der sei schließlich grundrechtlich geschützt. Stöhnen, Augenrollen und tiefes Durchatmen im Saal. Nächste Frage: Haben sie sich die leiblichen Eltern denn in der Zwischenzeit über den Gesundheitszustand des Kindes informiert? Antwort: Nein. Ihnen sage ja niemand was. Man wisse gar nichts über das Kind. Das Jugendamt sei total gegen sie. Letzte Frage: Wie soll es weitergehen? Antwort: Wir wollen unser Kind sehen. Es habe keine Angst. Das stimme alles nicht. Nach drei Stunden wies das OLG die Beschwerde zurück. Es blieb beim Umgangsausschluss.