Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Die Pflegeeltern hatten einen Antrag auf Verbleib gestellt. Der Antrag wurde vom Gericht dem zuständigen Jugendamt weitergeleitet. Diese teilte sodann mit: „Wir erteilen unsere Zustimmung zu dem durch Rechtsanwalt … gestellten Antrag auf Verbleib nach § 1632 BGB des Kindes…“. Vielen Dank liebes Jugendamt, dass Du uns Pflegeeltern erlaubst, einen im BGB geregelten Antrag zu stellen.