Bei der gemeinsamen Expertentagung „Qualitätsoffensive für den Pflegekinderbereich der internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen“ und dem Kompetenzzentrum Pflegekinder e. V. im November 2009 wurde ein neues Manifest zum Pflegekinderwesen vorgestellt. Hier wird versucht darzustellen, welche Anforderungen an das Pflegekinderwesen sowohl für den Gesetzgeber als auch für die sonstigen Beteiligten gestellt werden. Das Manifest kann unter www.kompetenzzentrum-pflegekinder.de im Internet als pdf – Datei heruntergeladen werden.
Manifest zum Pflegekinderwesen
Juli 19, 2010 | Veröffentlichung
Nach sechsjähriger Betreuung (mein Pflegekind kam 3 Stunden nach seiner Geburt zu mir), in der ich meinen Beruf aufgegeben habe, wurde nach Trennung das Pflegekind allein dem Ehemann überantwortet. Dadurch, dass ich nicht mehr mit dem Pflegekind zusammen lebte, verlor ich auch den Pflegevertrag. Mit Umgangsverfahren bei Gericht sehe ich jetzt mein Kind alle 14 Tage und die hälftigen Ferien. Das Jugendamt lehnt hierfür finanzielle Hilfe ab; alle Leistungen inkl. Kindergeld gehen an den Pflegevater. Haben Sie einen Rat?
Hallo. Schwierig. Für die Umgangszeit gibt es in der Regel keine finanzielle Unterstützung (außer im Rahmen der staatlichen Fürsorge, z.B. nach dem SGB II), wenn der Umgang „nur“ stattfindet, weil sie und das Kind Ihr „Recht auf Umgang“ nach dem BGB in Anspruch nehmen. Nur dann, wenn der Umgang mit Ihnen als Pflegemutter im Rahmen der Jugendhilfe als notwendig angesehen wird, kann die Zeit finanziert werden. Dazu müsste der Sorgeberechtigte (leibliche Eltern oder Vormund) einen Antrag beim zuständigen Jugendamt auf „Jugendhilfe in Form von Pflegegeldzahlungen während des Umgangs“ stellen. Es handelt sich dann um eine (zeitlich sehr begrenzte) Tages- oder Wochenpflege, die grundsätzlich auch neben der Dauerpfleg gewährt werden kann. Es wäre aber eine ungewöhnliche Konstellation, die sehr, sehr selten ist und Ihrem JA wahrscheinlich so gar nicht bekannt ist. Die Erfolgsaussichten hängen davon ab, wie wichtig es für das Kindeswohl ist, regelmäßigen Kontakt zu Ihnen zu haben. So wie Sie die Sache schildern, würde ich einen solchen Antrag durchaus versuchen durchzusetzen.