Bis 2009 war die Unterbringung behinderter Kinder in Familienpflege die Ausnahme. Dies ändert sich, nachdem in Deutschland am 01. März 2009 die UN-Behindertenkonvention ratifiziert wurde und darüber hinaus mit Wirkung vom 09. August desselben Jahres eine Erweiterung des SGB XII zur Regelung der Unterbringung behinderter Kinder in Pflegefamilien vorgenommen wurde.
In der UN-BRK sind zahlreiche Forderungen enthalten, die für behinderte Kinder in Pflegefamilien von großer Bedeutung sind.
Welche Neuerungen die Konvention mit sich bringt und welche Konsequenzen das für die Unterbringung von behinderten Kindern in Pflegefamilien bedeutet erfahen Sie hier:
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