Im Moment wabern sieben Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Thema elterliche Sorge durch die Fachwelt. Richter/innen der Familiengerichte verweisen auf eine „neue Rechtsprechung“. Die elterliche Sorge der leiblichen Eltern habe wieder mehr Bedeutung. Rückführungen seien nun leichter möglich. Pflegekinder haben dadurch keinen dauerhaften Bestand mehr. Auch Pflegeeltern sind verunsichert. Jugendämter versuchen unter Verweis auf die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts noch aggressiver Umgangswünsche der leiblichen Eltern durchzusetzen.
Tatsächlich hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2014 sieben Entscheidungen getroffen, die sich mit der elterlichen Sorge leiblicher Eltern beschäftigen. In allen sieben Fällen wurden Entscheidungen verschiedener Oberlandesgerichte mit der Maßgabe aufgehoben, sich noch einmal ganz genau zu überlegen, ob hier wirklich ein Entzug der elterlichen Sorge angezeigt war.
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Sehr geehrter Herr Westermann,
haben Sie derzeit als RA eine Information darüber, wie weit der Gesetzgeber bei einer möglichen Reform des Pflegekinderwesens, hier besonders die rechtliche Absicherung von Dauerpflegeverhältnissen – Modifizierung § 1632, vorangeschritten ist? Sie haben vielleicht bessere Informationen als nur die Hinweise der JMK aus 2013 bzw. die Arbeit einer Arbeitsgruppe. Vielen Dank!
LG
Alexander Preuße
Hallo, der Gesetzgeber arbeitet weiter dran. Derzeit kommt von allen Seiten aus der Fachöffentlichkeit der Aufforderung, ein Dauerpflegeverhältnis abzusichern. Es ist auf jeden Fall noch in diesem Jahr mit einem ersten Referentenetwurf zu rechnen. Zudem hat die Landesjustizministerkonferenz ein Gutachten zur Frage der Möglichkeit, Dauerpflegeverhältnisse familienrechtlich abzusichern, in Auftzrag gegeben. Mehr weiß ich leider auch nicht. mw