Die Pflegeeltern waren Vormund. Gerichtlich bestellt. Dann gab es Streit mit dem Jugendamt. Dort war man der Meinung, die Kinder seien so auffällig und bedürftig, dass der Aufenthalt in einer Pflegefamilie nicht mehr ausreiche. Es wurde der Wechsel in eine Einrichtung verlangt. Damit waren die Pflegeeltern nicht einverstanden. Sie sahen die Kinder bei sich als gut versorgt an. Zumal diverse besondere Hilfen (Integrationsgruppe, Ergotherapie, psychotherapeutische Unterstützung) zusätzlich installiert waren.
Es entspann sich ein heftiger Streit. Das Jugendamt verlangte die Herausnahme, die Pflegeeltern stellten sich dagegen. Daraufhin beantragte das Jugendamt beim zuständigen Amtsgericht den Entzug der Vormundschaft. Die Pflegeeltern seien gegen die vom Jugendamt verlangte Herausnahme, daher seien sie als Vormund ungeeignet. Das Amtsgericht hörte mündlich an, entzog kurz und knapp die komplette Vormundschaft und übertrug diese auf das Jugendamt.
Das machte das zuständige Oberlandesgericht zum Glück nicht mit. So einfach gehe das nicht. Schließlich könne das Jugendamt ja zum Familiengericht gehen, wenn es mit Entscheidungen der sorgeberechtigten Personen (Vormund) nicht einverstanden sei. Da könne man nicht gleich die ganze Vormundschaft aufheben.
Hier können Sie die Gründe des OLG lesen:
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Ich habe in Karlsruhe anderes erlebt. Das Jugendamt hat mir per Eilantrag nach § 1666 das Sorgerecht entzogen. Das Kind hat die Unwahrheit gesagt, um die erzieherischen Maßnahmen auszubremsen. Das Kind war dem Einfluss des soz. Vaters ausgesetzt, der aus dem Rotlicht stammt und er sie manipuliert. Obwohl ich bereits dem Gericht mitgeteilt hatte, dass sich mein Mündel im strafrechtlichen Bereich befindet, hat man dies ungeachtet gelassen. Derzeit laufen gegen diese mehrere Ermittlungsverfahren. Im übrigen haben sämtliche Kinder (4) die in meinem Haushalt leben in schriftform geäußert, dass die Anschuldungen des Mündels nicht stimmen (auch die Brüder des Mündels, die trotz Volljährigkeit bei mir leben). Beim OLG habe ich Widerspruch eingelegt, die haben dennoch zu meinem Nachteil ermitteln, auch obwohl die laibliche Mutter des Mündels behauptet vom Sozialen Vater genötigt worden zu sein (sie wurde von ihm manipuliert und unter Psychopharmaka gesetzt). Obwohl das Kind sich in akuter Gefahr befindet, fördert das Jugendamt diese Bindun
Ich habe in Karlsruhe anderes erlebt. Das Jugendamt hat mir per Eilantrag nach § 1666 das Sorgerecht entzogen. Das Kind hat die Unwahrheit gesagt, um die erzieherischen Maßnahmen auszubremsen. Das Kind war dem Einfluss des soz. Vaters ausgesetzt, der aus dem Rotlicht stammt und er sie manipuliert. Obwohl ich bereits dem Gericht mitgeteilt hatte, dass sich mein Mündel im strafrechtlichen Bereich befindet, hat man dies ungeachtet gelassen. Derzeit laufen gegen diese mehrere Ermittlungsverfahren. Im übrigen haben sämtliche Kinder (4) die in meinem Haushalt leben in schriftform geäußert, dass die Anschuldungen des Mündels nicht stimmen (auch die Brüder des Mündels, die trotz Volljährigkeit bei mir leben). Beim OLG habe ich Widerspruch eingelegt, die haben dennoch zu meinem Nachteil ermitteln, auch obwohl die laibliche Mutter des Mündels behauptet vom Sozialen Vater genötigt worden zu sein (sie wurde von ihm manipuliert und unter Psychopharmaka gesetzt). Obwohl das Kind sich in akuter Gefahr befindet, fördert das Jugendamt diese Bindun