Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Die Pflegeeltern waren Vormund. Gerichtlich bestellt. Dann gab es Streit mit dem Jugendamt. Dort war man der Meinung, die Kinder seien so auffällig und bedürftig, dass der Aufenthalt in einer Pflegefamilie nicht mehr ausreiche. Es wurde der Wechsel in eine Einrichtung verlangt. Damit waren die Pflegeeltern nicht einverstanden. Sie sahen die Kinder bei sich als gut versorgt an. Zumal diverse besondere Hilfen (Integrationsgruppe, Ergotherapie, psychotherapeutische Unterstützung) zusätzlich installiert waren.

Es entspann sich ein heftiger Streit. Das Jugendamt verlangte die Herausnahme, die Pflegeeltern stellten sich dagegen. Daraufhin beantragte das Jugendamt beim zuständigen Amtsgericht den Entzug der Vormundschaft. Die Pflegeeltern seien gegen die vom Jugendamt verlangte Herausnahme, daher seien sie als Vormund ungeeignet. Das Amtsgericht hörte mündlich an, entzog kurz und knapp die komplette Vormundschaft und übertrug diese auf das Jugendamt.

Das machte das zuständige Oberlandesgericht zum Glück nicht mit. So einfach gehe das nicht. Schließlich könne das Jugendamt ja zum Familiengericht gehen, wenn es mit Entscheidungen der sorgeberechtigten Personen (Vormund) nicht einverstanden sei. Da könne man nicht gleich die ganze Vormundschaft aufheben.

Hier können Sie die Gründe des OLG lesen:

Zum Artikel auf der Westerholt + Partner Website (externer Link)