Neulich im Amtsgericht.
Der 16-jährige Ben lebte seit seiner Geburt in der Pflegefamilie. Jetzt gab es Probleme. Der Junge war in der Schule auffällig, würde sich mehr und mehr in seine Computerwelt zurückziehen und sei gewalttätig den Pflegeeltern gegenüber. Die Pflegeeltern wurden verpflichtet, umgehend eine Time-Out-Maßnahme einzuleiten. Bevor die Pflegefamilie sich auf die Suche nach einer geeigneten Einrichtung machen konnte, wurde Ben dabei beobachtet, wie er mit einer SOFTAIRPISTOLE hantierte. Sofort drohte das Jugendamt mit der Inobhutnahme. Kurz darauf sah man sich im Verbleibensverfahren vor der Familienrichterin wieder.
Das Jugendamt verlangte die sofortige Fremdplatzierung. Das Kind sei gefährdet, die Pflegeeltern überfordert. Die Pflegeeltern stimmten dem Vorschlag einer Time-Out-Maßnahme zu, man einigte sich auf eine Einrichtung und das Datum der Aufnahme. Abschließend fragte die Pflegemutter: Wir werden mit der Schule besprechen, dass Ben erst in 4-6 Wochen zurückkommt und sagen auch im Fußballverein Bescheid. Darauf das Jugendamt: Ob der Junge zu Ihnen zurückkommt, ist völlig unklar. Das hängt vom Erfolg der Maßnahme ab. Sie sind jetzt erst einmal raus. Sie waren eine wichtige Stütze für das Kind, aber jetzt kümmern wir uns wieder um ihn. Wir schauen mal, wie er sich in der Einrichtung so macht.
Darauf schaltet sich der Richter ein und übertrug an Ort und Stelle das Aufenthaltsbestimmungsrecht den Pflegeeltern: „Dem Kind seine Eltern nehmen geht gar nicht. Damit wäre die Maßnahme schon von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Die (sozialen) Eltern müssen entscheiden, wie es nach der Maßnahme weitergeht, nicht das Jugendamt.“ Vielen Dank Herr Richter. So ein Handeln wünscht man sich öfters.
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