Frage:
Unsere Umgänge laufen mit Begleitung. Dadurch kommen Personen aus drei verschiedenen Haushalten zusammen. Ist das wegen CORONA überhaupt erlaubt?
Antwort:
Es kommt darauf an. Grundsätzlich sind Begegnungen im öffentlichen Raum von Personen aus mehreren Haushalten bis Ende November verboten. Dazu gehören auch begleitete Umgänge im Jugendsamt, Umgangscafé oder beim freien Träger. Aber jedes Bundesland hat seine eigene CORONA Verordnung und regelt das Thema „Umgang“ anders. In Bremen und Niedersachsen gilt das Verbot nicht für „Verwandte“ (= Blutsverwandte). In Hessen und Nordrhein-Westfalen sind Kinder unter 12 ausgenommen. In Schleswig-Holstein greift das Haushaltsverbot nicht bei „rechtlicher Unmöglichkeit“. Und so weiter. Fast jedes Bundesland versucht, Umgangskontakte trotz CORONA irgendwie zu ermöglichen. In jedem Bundesland ist das Thema „Umgang und CORONA“ präsent. Darum kommt es für die Beantwortung der Frage, ob man mit CORONA Regeln in bestehende Umgangsregelungen (die grundsätzlich weiter gültig sind) eingreifen darf/kann, tatsächlich darauf an, in welchem Bundesland man wohnt. Überall gilt aber: Möglichst keine Kontakte, Abstand und die Pflicht alles zu unterlassen, was ansteckend und damit gefährlich ist oder sein kann. Also keine übertriebenen Umarmungen, möglichst Treffen in freier Natur und so wenig Personen wie möglich, die anwesend sind. Soll eine bestehende Umgangsregelungen verändert werden (Aussetzung, größere Abstände, Veränderung von Art oder Umfang), weil jemand im eigenen Haushalt in einem sensiblen Beruf (Pflegekräfte) arbeitet oder Risikopatient (Oma und Opa) ist bitte nur über Jugendamt oder möglichst Gericht. Per se erlauben die CORONA Vorgaben keine Änderung bestehender Umgangsregelungen. Aber sie können zu einer jederzeit möglichen Abänderung wegen veränderter Umstände führen.
Wir leben in Baden-Württemberg. Unsere 2 Pflegekinder 2.5 J ubd fast 4 Jahre leben seit fast 1 Jahr bei uns. Wir sind Pflegefamilie 4 oder 5. Die Mutter hat die selbst vom JA abholen lassen. Vermutlich wurden die Kinder selbst misshandelt oder haben Misshandlubgen miterlebt. Sie sind schwer traumatisiert. Entgegen des Rates der Jugendpyschiaterin sollen die Kinder in nächster Zeit wieder zur alleinerziehenden Mutter. Die Mutter kann sich mit den Kindern nicht verständigen. Die Mutter spricht arabisch, die Kinder nur Deutsch. Jetzt sollen wir uns während des Lock Downs alle 14 Tage mit der Leiblichen Mutter treffen. Dazu kommen 1 Person Familienhilfe, 1 Person Jugendamt, 1 Übersetzer. Das findet in geschlossenen Räumen der Jugendhilfe statt. Die Mutter hält Hygienevorgaben nicht ein, was seitens des JA toleriert wird. Es ist auch geplant, dass sich die Kinder in der Wohnung der Mutter aufhalten, um das Zusammenleben zu erproben.
Was können wir tun? Grundsätzlich mussten wir uns leider abfinden, dass die Kinder wieder zur Mutter zurückgehen, dennoch finde ich, dass wir während dieser Coronakrise wir als Pflegefamilie gesundheitlich geschützt werden müssten. Welche Möglichkeiten haben wir. Das JA sagt, wir hätten das sonst akzeptieren, da wir eine Geschäftsbeziehung hätten. Das sehen wir nicht so.
Hallo, zu Ihrem Fall gäbe es viel zusagen. Ohne familienrechtliche Begutachtung sollte keinesfalls die “Rückführung” eingeleitet werden. Bevor die Rolle der leiblichen Mutter im Leben der Kinder nicht klar ist, darf gar kein Umgang (Retraumatisierungsgefahr) stattfinden. Übernachtungen bei derf Mutter sollten ohne Begutachtung auf gar keinen Fall stattfinden. Trotz “Geschäftsbeziehung” zum JA sind Sie auch soziale Eltern mit eigenen Rechten. Dazu gehört auch, dass Sie beim Umgang mitbestimmen dürfen/können/müssen. Schließlich kann der Umgang ohne Sie nicht stattfinden. Sie begleiten die Kontakte, Sie bereiten das Kind vor, Sie halten das Kind anschließend aus. Daher können Sie verlangen und fordern, dass der Umgang aktuell ausgesetzt wird oder stark eingeschränkt wird. Entweder im direkten Gespräch mit dem JA oder über das Familiengericht. Sicherlich ein steiniger und konflikthafter Weg. Aber letztlich sind Sie aktuell die Einzigen, die die Kinder und die Ihre eigene Familie schützen können. Ob der beschriebene Umgang alleine aus Corona Gründen “verboten” ist, vermag ich nicht zu sagen. Daa gibt es oft spezielle Länderregelungen. Die Gerichte hängen den Umgag stets sehr hoch und lassen Corona Gründe nur schwer zu. Auf jeden Fall aber erlaubt Corona eine Diskussion über Einschränkungen und Anpassungen. Sie müssen absolut nicht alles dulden.