Frage:
Kann ich jetzt im Lockdown Weihnachten auch mit meinem ehemaligen Pflegesohn und dessen Tochter feiern? Die wohnen aber nicht mehr bei uns.
Antwort:
Grundsätzlich dürfen sich im aktuellen Lockdown (16.12.20 bis 10.1.21) nur maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten öffentlich oder privat treffen. Auch wenn zum einzelnen Haushalt schon mehr als fünf Personen gehören. Wer mit wem verwandt ist, ist dabei egal. Weihnachten (24.12.20 – 26.12.20) darf jeder Haushalt, egal wie groß, maximal mit vier weiteren Personen aus anderen Haushalten feiern. Die maximale Obergrenze von fünf Personen gilt hier nicht. Diese vier Zusatzgäste müssen aber nahe Angehörige sein. Wer da zugehört ist zwar in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich formuliert, gemeint sind aber überall auch Pflegeeltern und Pflegekinder. Die gehören in jedem Fall auch zu den nahen Angehörigen.
Pflegekinderenkel oder Pflegekinderschwiegertöchter gehören leider nicht zu den nahen Angehörigen. Hier muss jeder selbst entscheiden, ob man zusammen feiern will oder nicht. Erlaubt ist es (eigentlich) nicht.
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