Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Frage:

Wir wollen unsere Pflegekinder nicht gegen CORONA impfen lassen. Das ist uns zu gefährlich und zu unsicher. Vor allem wollen wir vermeiden, das unsere Kinder mit ASTRAZENECA geimpft werden. Der Vormund hat aber jetzt angeordnet, dass, sobald es soweit ist, die Kinder geimpft werden müssen. Darf er das?

Antwort:

Ja. Der Vormund kann besondere, also nicht alltägliche Maßnahmen im Bereich Gesundheit anordnen. Solche Entscheidungen trifft er in eigener Kompetenz. Sie müssen dem folgen. Normale Impfungen werden zwar von vielen Gerichten als „alltäglich“ bewertet, die (neue) Impfung gegen CORONA ist aber auf jeden Fall eine nicht alltägliche Frage. Dafür ist der Inhaber oder die Inhaberin der elterlichen Sorge zuständig, hier der Vormund. Aber selbst wenn man die Impfung rechtlich als „alltäglich“ bewerten wolle, könnte der Vormund entscheiden. Er darf nämlich jede Alltagsentscheidung, für die normalerweise die Pflegeeltern in eigener Kompetenz zuständig sind, an sich reißen. Ausnahme: Es gibt eine gültige Verbleibensanordnung. Dann ist der Zugriff auf die Alltagssorge ausgeschlossen. Dann müsste man sich über diese Frage tatsächlich familiengerichtlich streiten. Die Anweisung des Vormunds gilt dann auch in Bezug auf ganz bestimmte Impfpräparate. Der Vormund kann auch die Impfung mit dem Wirkstoff von ASTRAZENECA anordnen. Sie können aber in jedem Fall das Familiengericht anrufen, wenn Sie sich dagegen wehren wollen.
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