Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Neulich im Amtsgericht.

Das Mädchen lebte seit seinem 4. Lebensmonat, es war jetzt neun Jahre alt, in der Pflegefamilie. Dann trennten sich die Pflegeeltern, es gab viel Streit. Das Mädchen zog mit dem Pflegevater in eine neue Wohnung. Es gab viele Gespräche mit dem Jugendamt. Das Kind dürfe nicht im Bett des Pflegevaters schlafen, er müsse sich zurückziehen, wenn sich das Kind wasche, Kontakt zur Pflegemutter sei verboten. Es war eine schwierige Zeit. Der Pflegevater arbeitete gut und verlässlich mit dem Jugendamt zusammen, das Mädchen kam langsam zur Ruhe. Dann klage die Pflegemutter auf Umgang, es wurde ein Gutachter bestellt. Der war erstaunt, dass das Mädchen anfangs (also vor mehr als 5 Monaten) mit dem Pflegevater in einem Bett geschlafen habe. Das halte er für nicht kindeswohlgerecht und grenzüberschreitend. Dann ging alles sehr schnell. Das Jugendamt nahm das Kind in Obhut (zusammen mit
3 Polizeiwagen). Es habe „im Team“ eine  neue Bewertung geben, es bestehe eine Kindeswohlgefährdung durch sexuelle Grenzüberschreitungen. Vor dem Amtsgericht im Verbleibensverfahren, eine Woche später, erklärte das Jugendamt sein Vorgehen: Man habe die Maßnahme beendet. Man sei als Jugendamt für das Wohl der anvertrauten Kinder verantwortlich. Umgang sei auszuschließen, das Kind müsse in der neuen Wohngruppe erst einmal ankommen. Man habe hier keine Familie getrennt, man habe lediglich die Maßnahme beendet. Das sei ganz normal. Es handele sich hier schließlich nur um Pflegeeltern, diese seien Dienstleister des Jugendamtes und haben damit keine Rechte mehr, wenn die Maßnahme beendet sei. Für das Kind sei schließlich das Jugendamt zuständig, nicht ehemalige Pflegeeltern. Diese seien schließlich keine leiblichen Eltern, das sei etwas grundsätzlich anderes. Anmerkung: Zu den leiblichen Eltern bestand seit der Geburt kein Kontakt. Was soll man dazu noch sagen? Der Richter war nicht geneigt, sich auf die Seite der sozialen Eltern zu schlagen. Das Kind müsse geschützt werden, man wisse ja nie, was da los sei, er könne nicht die Verantwortung dafür übernehmen, dass der Pflegevater dem Kind nichts antue. Das Kind habe den Pflegvater aber sich sehr lieb, darum müsse es Umgang geben. Er schlage eine Stunde begleitet alle vier Wochen vor. Auf die Frage, wie man denn dem Kind vermittle, dass es dauerhaft von seinem Papa getrennt bleibe und nie wieder nach Hause zurückkehren dürfen, zuckte der Richter mit den Schultern. Es sei schließlich nur eine Pflegefamilie gewesen, das sei das Schicksal von Pflegekindern. Die Wohngruppe kenne er aber, die seien dort sehr nett. Ende der Verhandlung.

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