Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Zitat: “Dann ist es egal.”

Aussage eines Polizeibeamten bei der Vernehmung eines 16-jährigen Pflegekindes. Die Frage war, wie sein emotionales Verhältnis zu seinem Vater sei und (aus reiner Neugierde) warum er denn einen türkischen Vornamen habe. Auf die Antwort, er kenne seinen leiblichen Vater nicht, er sei im Alter von vier Monaten als Pflegekind aufgenommen worden und habe seinen Namen mitgebracht, sagte der Polizeibeamte: „Ach so. Aber der leibliche Vater interessiert mich nicht. Der spielt für mich keine Rolle. Ich will wissen, wie Du zu Deinem echten Vater stehst, der, der Dich seit Deinem 4. Lebensmonat betreut und versorgt.

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