Frage:
Habe ich das Recht, die Jugendamtsakte einzusehen?
Antwort:
Grundsätzlich ja. Allerdings nur unter Aufsicht und nur, wenn vorher alles, was Sie nicht sehen dürfen, geschwärzt wurde. Die Jugendämter lehnen eine solche Akteneinsicht eigentlich immer ab. Aus Datenschutzgründen. Die Einsicht rechtlich durchzusetzen, ist schwierig und ein langer Weg. Wichtig ist es aber, dass Sie alle wesentlichen Informationen aus der (Vor-) Geschichte ihres Pflegekindes bekommen. Wie sonst sollen Sie dem Kind „richtig“ helfen? Sie können den Kinderarzt bitten, vorhandene ärztliche (vor allem den Geburtsbericht) oder therapeutische Berichte anzufordern, das ist unter „Kollegen“ erlaubt. Oder Sie „quetschen“ die Bereitschaftspflegeeltern aus. Und notieren sich alles, was die leiblichen Eltern beim Umgang so erzählen. Wenn Sie die Vormundschaft bekommen, können Sie anschließend problemlos alle Akten, die es gibt einsehen. Wichtig ist, dass Sie alles wissen. Und nicht irgendwann überrascht sind, wenn Sie erfahren, was das Kind alles schon so erlebt hat.
Sehr geehrter Herr Westerholt,
könnten Sie uns die rechtliche Grundlage/ Würdigung nennen auf der dieses Recht zur Einsicht der Jugendamt Akte basiert. Kurz gesagt die entsprechenden Paragrafen. Danke vorab.
Mit freundlichen Grüßen Felix Höhne 0173/6799767