Frage:
Kann ich als Pflegemutter beim Gericht beantragen, dass den leiblichen Eltern die elterliche Sorge entzogen wird?
Antwort:
Ja. Jede/r kann beim Gericht anzeigen, dass aus Kindeswohlgründen eine Sorgerechtsregelung getroffen werden müsse. Das Gericht prüft dann von Amts wegen, wenn der Antrag nicht völlig substanzlos ist, was zu tun ist. Es wird eine Verfahrensbeiständin bestellt, das Jugendamt wird angehört, es kommt zu einem Gerichtstermin. Allerdings sind die Hürden für einen Sorgerechtsentzug sehr hoch. Es muss eine akute Kindeswohlgefährdung festgestellt werden. Und man hat als Pflegemutter kein Beschwerderecht. Oft gehen solche Verfahren aber nicht ohne Ergebnis zu Ende. Die leiblichen Eltern können vor Gericht erklären, dass sie mit einem Verbleib ausdrücklich einverstanden sind. Oder Sie bekommen eine umfassende Vollmacht. Manchmal wird sogar die elterliche Sorge freiwillig übertragen.
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