Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Die Pflegetochter war vierzehn Jahre alt, gut drauf und pfiffig. Als sie sich weigerte, Umgang mit der leiblichen Mutter wahrzunehmen, versuchte die Umgangsbegleiterin sie zu überzeugen. Schließlich habe die Mama sie neun Monate lang im Bauch mit sich herumgetragen und ihr von ihrem Essen und Trinken abgegeben. Deshalb habe die Mama ein Recht auf Umgang. Kurze und schmerzlose Antwort: „Toll. Vielen Dank. Und vom Alkohol hat sie mir gleich mit was abgegeben“.

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