Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Frage:

Können wir als Pflegeeltern verlangen, dass beim Amtsgericht unsere Namen und unsere Anschrift nicht bekannt gegeben werden?

Antwort:

Ja. Viele Amtsgerichte kennen das und führen in solchen Fällen eine geheime Zweitakte. Es gibt aber auch Amtsgerichte, denen ist ein solcher Wunsch fremd. Die muss man dann überzeugen. Es gibt aber eine obergerichtliche Rechtsprechung dazu. Danach wäre die Bekanntgabe der persönlichen Daten der Pflegeeltern „untunlich“, wenn die Gefahr besteht, dass andere Verfahrensbeteiligte, insbesondere die leiblichen Eltern, diese nutzen, um dem Kind oder den Pflegeeltern zu schaden. Gerade wenn die Gefahr besteht, dass leibliche Eltern plötzlich auftauchen, die Pflegefamilie belästigen oder sogar versuchen, das Kind herauszuholen, ist eine solche Anonymisierung angezeigt und zulässig.

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