Frage:
Haben wir als Pflegeeltern das Recht, die Jugendamtsakte einzusehen?
Antwort:
Nein. Sie sind auf das Wohlwollen und die freiwilligen Informationen des Jugendamtes angewiesen. Erst als Vormund, nach einer Adoption oder wenn Ihnen die Sorgeberechtigten (leibliche Eltern oder Vormund) die Sorge freiwillig übertragen haben, können Sie beim vorherigen Vormund und allen anderen Beteiligten Akteneinsicht bekommen. Die Jugendamtsakte bekommen Sie aber nur, wenn vorher datensensible Passagen geschwärzt wurden. Eine gute Möglichkeiten an Informationen zu kommen ist der Kinderarzt. Der kann aus fachlichen Gründen Krankenhaus- oder SPZ oder KJP-Berichte anfordern. Auch lohnt sich oft ein Gespräch mit den Bereitschafts- oder Übergangspflegeeltern, die das Kind zeitweise bei sich hatten. Im Rahmen von Gerichtsverfahren hat man als Beteiligte ein Recht auf Akteneinsicht in die familiengerichtlichen Akten. Da findet man auch oft spannende Unterlagen. Neuerdings müssen die Jugendämter dort auch alle Hilfepläne einreichen.
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Sehr geehrter Herr Westerholt,
ich bin als Fachberatung im Pflegekinderdienst tätig. Pflegeeltern, die ich berate, haben große Mühe, eine Geburtsurkunde für das Pflegekind zu erhalten. (Herkunft des Pflegekindes: Iran)
Die Pflegeeltern haben die Vormundschaft inne.
In Gesprächen mit dem Jugendamt geht z.B. hervor, dass Familienmitglieder des Pflegekindes, außer dem leiblichen Vater (ist nicht greifbar), nicht vorhanden sind. Durch die sozialen Medien konnten die Pflegeeltern Verwandtschaft des Pflegekindes aus machen (z.B. eine Halbschwester). Bisher wurde die Akteneinsicht durch das Jugendamt verwehrt. Das Jugendamt schlug vor, Auszüge der Akten zu schwärzen und den Pflegeeltern zu übermitteln. Leider kam aufgrund von Zeitmangel des Jugendamtes dies seit ca. 2 Jahren nicht zustande. Da das Pflegekind nun mehr als 2 Jahre bei der Familie lebt, gab es ein Jugendamtswechsel. Die Pflegeeltern wollen die Einbürgerung beantragen. Ein Taufschein ist vorhanden, doch das Standesamt kann aufgrund des Taufscheins keine Geburtsurkunde ausstellen. Die iranische Botschaft erklärt, dass eine Geburtsurkunde nur mit dem leiblichen Vater ausgestellt werden kann.
Steht den Pflegeeltern als Vormund Akteneinsicht zu? Wie kann in diesem Fall weiter vorgegangen werden, wenn die Einsicht der Akten weiter verwehrt bleibt?
Welche Möglichkeiten haben die Pflegeeltern eine Geburtsurkunde für das Pflegekind zu erhalten?
Ich freue mich, von Ihnen zu hören und danke Ihnen für Ihre Bemühungen.