Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Frage:

Haben wir als Pflegeeltern das Recht, die Jugendamtsakte einzusehen?

Antwort:

Nein. Sie sind auf das Wohlwollen und die freiwilligen Informationen des Jugendamtes angewiesen. Erst als Vormund, nach einer Adoption oder wenn Ihnen die Sorgeberechtigten (leibliche Eltern oder Vormund) die Sorge freiwillig übertragen haben, können Sie beim vorherigen Vormund und allen anderen Beteiligten Akteneinsicht bekommen. Die Jugendamtsakte bekommen Sie aber nur, wenn vorher datensensible Passagen geschwärzt wurden. Eine gute Möglichkeiten an Informationen zu kommen ist der Kinderarzt. Der kann aus fachlichen Gründen Krankenhaus- oder SPZ oder KJP-Berichte anfordern. Auch lohnt sich oft ein Gespräch mit den Bereitschafts- oder Übergangspflegeeltern, die das Kind zeitweise bei sich hatten. Im Rahmen von Gerichtsverfahren hat man als Beteiligte ein Recht auf Akteneinsicht in die familiengerichtlichen Akten. Da findet man auch oft spannende Unterlagen. Neuerdings müssen die Jugendämter dort auch alle Hilfepläne einreichen.

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