Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Das (Pflege-) Kind war schwer bindungsgestört, hatte ein diagnostiziertes FASD – Syndrom und war entwicklungsverzögert. Er litt. Nach der Herausnahme bei den leiblichen Eltern lebte er fast zwei Jahre in insgesamt drei verschiedenen Bereitschaftspflegefamilien. Dann konnte endlich eine Dauerpflegestelle eingerichtet werden. Der Junge entwickelte sich dort gut. Er war glücklich. Zwei Jahre lang. Dann gab es Stress. Pflegemutter, Jugendamt und freier Träger stritten über Erziehungsfragen, der Träger der Jugendhilfe bemängelte unbegründet Abrechnungen, der Amtsvormund kritisierte plötzlich alles Mögliche.

Im Mai kamen dann überraschend vier Mitarbeiter des Jugendamtes, nachdem der Träger vorab fristlos gekündigt hatte und nahmen das Kind in Obhut. Eine Zusammenarbeit mit der Pflegefamilie sei nicht mehr möglich, das Kind komme in eine andere Pflegefamilie. Das Pflegeverhältnis wurde beendet. Es kam zu einem Verbleibensverfahren. Eilantrag. Mündliche Anhörung beim Familiengericht. Die Worte gingen hin und her, die Pflegemutter kam selten zu Wort, das Jugendamt wurde laut, der Vormund wurde laut, der Verfahrensbeistand konnte nichts dazu beitragen. Eine Entscheidung ergehe schriftlich hieß es nach zwei Stunden hitziger Debatten.

Die kam dann auch zwei Wochen später: Weitere Gutachten und Berichte seien nötig. Eine Kindeswohlgefährdung hat bis dahin laut Richterin nicht vorgelegen. Monate später erging ein Beschluss, Eilantrag abgewiesen. Das OLG erkannte einen Verfahrensfehler und schickte die Akte zurück zum Familiengericht. Dort wurde dann der Antrag (formal korrekt) erneut abgelehnt. Begründung: Bei einer Rückführung würde das Kind erneut traumatisiert, das Pflegeverhältnis sei ja beendet. Zudem sei das Kind in der neuen Pflegefamilie gut angekommen, habe dort schon Freunde gefunden und frage nie nach seiner alten Familie. Außerdem sei er eh schon bindungsgestört, ein weiterer Bindungsabbruch würde daran nichts ändern.

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