Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Bei der Vollzeitpflege ist der notwendige Unterhalt sicherzustellen. Zur Bemessung des Pflegegeldes werden jährlich neue Empfehlungen ausgesprochen. Es wird zwischen laufenden und einmaligen Leistungen unterschieden. Es werden insbesondere Ausgaben, die rechtlich nicht als regelmäßig wiederkehrender Bedarf zu werten sind herausgerechnet. Auch die Kosten für die Kinderbetreuung / Kindergartengebühren werden nicht berücksichtigt.

Ob sonstige Sonderbedarfe (Einrichtung des Kinderzimmers, Autositz, Kinderwagen, Fahrrad, Helm, Taufe, Erstkommunion, Konfirmation, Jugendweihe, Urlaubs-, Ferienreisen und Klassenfahrten allgemein, die Erstausstattung bei Schulbeginn und die Übernahme notwendiger Kosten, die bei Beginn einer Berufsausbildung anfallen) enthalten sind, entscheidet jedes Jugendamt für sich. Erhalten die Pflegeeltern Bürgergeld oder Sozialhilfe, werden die Mietkosten nach Köpfen angerechnet, obwohl für Pflegekinder aktuell nur € 142,94 im Pflegegeld enthalten sind. Daher kann in diesen Fällen eine Aufstockung des Pflegegeldes beantragt werden.

Für Kinder mit besonderem Bedarf, etwa aufgrund starker Entwicklungsverzögerungen, wesentlicher Behinderungen oder schwerer Gewalt-, Missbrauchs- bzw. Vernachlässigungserfahrungen, ist in vielen Fällen ein erhöhtes Pflegegeld zu zahlen.

Es können sowohl eine Erhöhung der Kosten für den Sachaufwand (Mehrbedarfe) als auch eine Erhöhung des Erziehungsbeitrags angezeigt sein. Der Erziehungsbeitrag könnte zudem in der Anfangsphase nach der Aufnahme des Kindes erhöht werden, wenn Pflegepersonen ihre Arbeitszeit reduzieren bzw. gar nicht arbeiten, um dem Kind das Einleben in der neuen Familie zu erleichtern. Für 2024 ist nun der Pauschalbetrag für die Pflege und Erziehung auf € 420,00 angehoben.

Es gelten danach folgende neue Empfehlungen vom Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.:

0-6 Jahre € 731,00 (Sachaufwand) + € 420,00 (Erziehungsbeitrag)
6-12 Jahre € 864 (Sachaufwand) + € 420,00 (Erziehungsbeitrag)
12-18 Jahre € 1025,00 (Sachaufwand) + € 420,00 (Erziehungsbeitrag)

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