Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Kommentar: Warum gehen Mitarbeitende in Jugendämter oft so respektlos mit Pflegeltern um? Deren Einwände werden abgetan, Umgänge werden angeordnet und nicht besprochen, von anwaltlicher Beratung wird abgeraten, über laufende Gerichtsverfahren wird nicht informiert, es wird intensiv mit den leiblichen Eltern an der Rückführung gearbeitet, die Interessen der sozialen Eltern werden nicht berücksichtigt.

Das kann viele Gründe haben. Pflegeeltern sind aus Sicht der Jugendämter nicht die „Klienten“ des Jugendamtes. Dessen Aufgabe ist die Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege. Und Empfänger dieser Hilfe sind nun mal die leiblich Eltern. Pflegeeltern werden in diesem System eher als Dienstleister, denn als Beteiligte des Hilfeplanprozesses gesehen. Das gilt besonders, wenn, wie leider in viel zu vielen Fällen, ausschließlich der ASD zuständig ist. Dort tickt das Herz kaum für Pflegeeltern, für die man ja eigentlich gar nicht zuständig ist.

Gleichzeitig sind Pflegeeltern durch ihre Bindungen zum Kind „mächtig“. Sie kann man nicht einfach, wie andere Dienstleister (Einrichtungsträger, Anbieter von begleiteten Umgängen oder Familienhilfe) auswechseln. Das ist für viele Mitarbeitende in Jugendämtern, die es gewohnt sind, anzuordnen und zu entscheiden „unbehaglich“. Darum wird auch gerne mal ein laufendes Umgangs- oder Sorgeverfahren verschwiegen oder von anwaltlicher Hilfe dringend abgeraten. Schließlich spielen bei kindes-bezogenen Fragen oft ideologische Standpunkte (Kind und leibliche Mutter gehören zusammen, ein Kind leidet ohne seine biologischen Wurzeln, Bindung entsteht durch die Geburt), eigene Lebenserfahrungen (ich habe meine Mutter geliebt, meine Geschwister waren immer wichtig für mich, meine Oma war meine wichtigste Bezugsperson) oder ein falsches Rechtsverständnis (jedes Pflegeverhältnis ist nur auf Zeit, es muss laufend an der Rückführung gearbeitet werden, durch häufige Umgänge muss zu den leiblichen Eltern eine Bindung aufgebaut werden) eine Rolle.

Die Unterschiede in den Jugendämtern und bei den einzelnen Mitarbeitenden sind enorm. Eine einheitliche Linie ist absolut nicht erkennbar. Am Besten ist ein sachlicher, respektvoller und zurückhaltender Umgang miteinander. Auch und gerade im Konflikt. Und eine verlässliche Dokumentation der Lebensgeschichte des Kindes. Denn damit kann man Skeptiker im Amt und vor Gericht meistens am ehesten überzeugen.

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