Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Diskutiert wird sie ja schon seit Jahren. Die familienrechtlich abgesicherte Dauerpflege. Gekommen ist sie nie. Der Fanatismus des Rechts der leiblichen Eltern, mit ihrem Kind persönlich zusammen zu leben und des Rechts des Kindes auf ein Zusammenleben mit seinen leiblichen Eltern haben bislang stets verhindert, dass Kinder das bekommen, was sie brauchen: Liebe, Sicherheit, Kontinuität, ein kindliches Aufwachsen, Drogenfreiheit, Schutz.

Jetzt hat die Bundesfamilienministerin Schwesig es endlich geschafft, die Bundesregierung zu überzeugen, das Recht des Kindes auf ein solches glückliches Leben rechtlich abzusichern. Durch eine rechtlich gesicherte Dauerpflege. Wollen wir mal hoffen, dass der Entwurf auch durchgeht. Im September sind schon die nächsten Bundestagswahlen. Alle Entwürfe, die bis dahin nicht Gesetz geworden sind, verfallen. Es wird also knapp.

Erfahren Sie hier mehr zu diesem Thema:

Zum Artikel auf der Westerholt + Partner Website (externer Link)