Diskutiert wird sie ja schon seit Jahren. Die familienrechtlich abgesicherte Dauerpflege. Gekommen ist sie nie. Der Fanatismus des Rechts der leiblichen Eltern, mit ihrem Kind persönlich zusammen zu leben und des Rechts des Kindes auf ein Zusammenleben mit seinen leiblichen Eltern haben bislang stets verhindert, dass Kinder das bekommen, was sie brauchen: Liebe, Sicherheit, Kontinuität, ein kindliches Aufwachsen, Drogenfreiheit, Schutz.
Jetzt hat die Bundesfamilienministerin Schwesig es endlich geschafft, die Bundesregierung zu überzeugen, das Recht des Kindes auf ein solches glückliches Leben rechtlich abzusichern. Durch eine rechtlich gesicherte Dauerpflege. Wollen wir mal hoffen, dass der Entwurf auch durchgeht. Im September sind schon die nächsten Bundestagswahlen. Alle Entwürfe, die bis dahin nicht Gesetz geworden sind, verfallen. Es wird also knapp.
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Wir haben eine Betreuerin vom Jugendamt für die Pflegekinder.
Ist das gesetzliche das Pflegegeld nur bis 18 Jahren gezahlt wir, mit Ausnahme wenn sie Schule oder ein Beruf lernt. Darf das Jugendamt Pflegekinder unter Druck setzen
Hallo, Pflegegeld kann bis zum 21. Lebensjahr, ausnahmsweise sogar bis max. zum 27. Lebensjahr bezahlt werden. Viele Jugendämter beenden sxchematisch ab 18. Das geht natürlich nicht. Es kommt auf die individuelle Situation des jungen Menschen an. Braucht er, wie meistens, noch die (Pflege-) Familie um erwachsen zu werden, muss das Pflegegeld auch weuiter gezahlt werden. Es lohnt saich fast immer, darüber mit dem JA zu streiten. Unproblematisch akzeptieren die Gerichte eigentlich immer die Fortführung bis zum Ende der Erstschulausbildung. Im Übrigen: Keiner muss sein Pflegeind rauswerfen, wenn das JA nicht mehr zahlt. Sie können selbst entscheiden, wer bei Ihnen im Haushalt lebt, egal, ob das JA das für nötig hält oder nicht.